Kurzzeitpflege

Gut zu wissen, dass es Hilfe gibt

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen, können wir kurzfristig einspringen. Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie uns alles regeln, was Ihnen in solchen Phasen weiter hilft.

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt

Gerade im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist es nicht leicht, sofort in den häuslichen Alltag zurück zu kehren. Oft ist zu Beginn noch eine intensive Pflege notwendig, die zu Hause nur schwer erbracht werden kann. Oder die baulichen Gegebenheiten werden zu unüberwindbaren Hindernissen. Die Kurzzeitpflege bereitet einen pflegebedürftigen Menschen auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor und entlastet dessen Angehörige.

Verhinderungspflege

Natürlich brauchen pflegende Angehörige auch mal Urlaub oder können sogar selbst erkranken. Auch hier kann die Kurzzeitpflege helfen, sich einige Tage Erholung vom Pflegealltag zu gönnen und neue Kraft zu tanken – und das mit dem guten Gefühl einen lieben Menschen in den besten Händen zu wissen.

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung erbringt Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr, bis zu einem Wert von 1.612 € für pflegebedingte Aufwendungen. Die anfallenden Investitionskosten können vom jeweiligen Kreis übernommen werden.